Beschlusstext:
Die Verwaltung wird gebeten, am 19.12.2021 zum Gedenken an den schlimmsten islamistischen Terroranschlag auf deutschem Boden (Berlin, Breitscheidplatz) mit 13 Toten und zahlreichen
Verletzten, an den Dienstgebäuden des Landkreises Hochtaunus Trauerbeflaggung anzuordnen.

Begründung:
Die Beflaggung von Dienstgebäuden ist in Hessen in der Beflaggungsverordnung vom31.08.2017 geregelt. Danach ist die Beflaggung an bestimmten bundeseinheitlichen Gedenktagen verbindlich durchzuführen. Die Hessische Landesregierung vertritt die Auffassung, dass für die hessischen Behörden zusätzlich ein eigener Entscheidungsspielraum besteht, Beflaggungen durchzuführen.
So führt Minister Beuth in der Landtagsdrucksache 20/3180 aus:
„Grundsätzlich können weitere Flaggen gehisst werden, sofern sie dem Ansehen und der Würde des Landes nicht abträglich sind.“
„Daraus resultiert, dass bei nicht angeordneten Beflaggungen auch andere Flaggen gehisst werden dürfen.“

In Landtagsdrucksache 20/3181 beschreibt Minister Beuth die „besonderen Anlässe von allgemeiner politischer Bedeutung“, die zu eigener Beflaggung berechtigen, u.a.:
„Ereignisse/Unglücke von besonderer Schwere/Tragweite (z.B. Terror Anschläge…)“
Zur Zuständigkeit der Beflaggung mit Regenbogenfahnen an vier hessischen Ministerien führt Minister Beuth aus:
„Dies haben die jeweiligen Hausleitungen im Rahmen des Ressortprinzips und ihrer verfassungsmäßigen Organisationsgewalt für das Ministerium entschieden.“
Von dieser Ermächtigung, eigene Beflaggungen durchzuführen, haben eine Reihe von hessischen Landesbehörden, Kommunen und Dienststellen Gebrauch gemacht.

So ist der 3. Sonntag im September der „Hessische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen“, an dem die öffentlichen Gebäude
beflaggt werden.
Eingeführt wurde der 18. April zum „Gedenken an die Todesopfer in der Corona Pandemie“.
Offenbach z.B. beflaggt auch vom 6. bis 8. März zur „Internationalen Lederwaren Messe“.
Eine Reihe von Kommunen und Kreisen beflaggt die Dienstgebäude mit der Regenbogenfahne zum „Christopher Street Day“.

Am weitesten dürfte Oberursel gegangen sein, wo die Regenbogenfahne als Dauerbeflaggung permanent wehen soll.
Nach alledem ist die Beflaggung der Dienstgebäude des Hochtaunuskreises zum Gedenken an die Opfer des Terror Anschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz nach der Rechtsauffassung
der Hessischen Landesregierung zulässig.
Der Terror-Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz jährt sich am 19.12.2021 zum fünften Mal. Mit 13 getöteten unschuldigen Menschen und vielen Verletzten ist er der schlimmste islamistische Terroranschlag auf deutschem Boden. Die Opfer sind auch in den vergangenen 5 Jahren nicht vergessen worden.
So berichtete die Oberurseler Woche von „Würdigen Solidaritätsbekundungen mit den Opfern von Berlin“. Aber auch den Helfern wurde Solidarität bekundet und gedankt.
Auch unser Kollege Holger Bellino betont auf seiner Webseite, dass „die Hessische Polizei rund um den Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin mit zwölf Toten verantwortungsvoll und schnell reagiert habe.“

Schließlich zitieren wir Ministerpräsident Bouffier: „Wir trauern um die Anschlagsopfer und sind in Gedanken bei den Angehörigen.”
Die Menschen in unserem Kreis sind immer noch tief bewegt von diesem Anschlag und einig in der Abscheu über Tat und Täter. Die wehenden Flaggen halten die Erinnerung an diesen schlimmsten Anschlag wach. Wir gedenken der Opfer und zeigen, dass wir jegliche Form von Terror, von welcher Seite auch immer, verabscheuen und bekämpfen, denn der Terror ist noch
nicht vorbei.