Beschlusstext:
Der Kreistag fordert die gewählten Vertreter des Hochtaunuskreises auf, in den Gremien der Hochtaunus-Kliniken gGmbH dafür einzutreten, dass in den Kliniken, Fachabteilungen und Medizinischen Zentren Kindern und Jugendlichen keine Pubertätsblocker zur Verzögerung der Pubertät gespritzt oder verabreicht werden, insbesondere mit der Begründung, dass das von einem Kind empfundene Geschlecht nicht das ist, mit dem es geboren wurde.

Begründung:
1. Zuständigkeit des Kreistages
Nach § 2 Abs.1 und 2 der Satzung der Hochtaunus-Kliniken gGmbH umfasst der Betrieb des Krankenhauses u.a. stationäre, teilstationäre und ambulante Behandlung. Zweck der Hochtaunus-Kliniken gGmbH ist die bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung.
Dazu ist die Hochtaunus-Kliniken gGmbH nach § 2 Abs.3 der Satzung zur Durchführung ambulanter und stationärer Behandlung und zur Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge berechtigt.
Die Gesellschafterversammlung, zu der die gewählten Vertreter des Kreistages gehören, ist nach § 9 der Satzung zuständig für Änderungen im medizinischen Leistungsangebot der Krankenhäuser und deren medizinischer Zielsetzung.
Vorbereitet werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom Aufsichtsrat, dem der Landrat angehört.
2. Notwendigkeit des Antrags
Das höchste Londoner Gericht, der London High Court hat Pubertätsblocker schon 2020 verboten, weil es höchst unwahrscheinlich sei, dass „ein Kind unter 13 Jahren einsichtsfähig genug ist, einer Behandlung mit Pubertätsblockern zuzustimmen. Weiterhin sei es zweifelhaft, dass Kinder in einem Alter von 14 oder 15 Jahren die Langzeitrisiken und Folgen einer Behandlung mit Pubertätsblockern verstehen und richtig gewichten können.“ https://www.freiewelt.net/nachricht/hohes-englisches-gericht-verbietet-pubertaetsblocker-10083236/ Eine der Klägerinnen sei als Folge der mit Pubertätsblockern in einer Klinik begonnenen Geschlechtsumwandlung unfruchtbar geworden. Derartige medizinische Experimente an gesunden Körpern von Kindern führten zu schwerwiegenden irreversiblen und lebenslangen Folgen.
In Schweden erhalten Minderjährige unter 16 Jahren, die an einer Geschlechtsdysphorie leiden, seit dem 1. April 2021 im Karolinska Universitätskrankenhaus in Schweden keine „pubertätshemmenden“ Medikamente oder Geschlechtshormone mehr.
https://www.epochtimes.de/gesundheit/transgender-schwedische-klinik-stellt-verwendung-von-pubertaetsblockern-fuer-unter-16-jaehrige-ein-a3510634.html#
Auf dem „Regenbogenportal“ der Bundesregierung hieß es bis vor kurzem: „Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? Dann kannst du Pubertäts-Blocker nehmen. (…) Diese Medikamente sorgen dafür, dass du nicht in die Pubertät kommst.“ Auf massive öffentliche Kritik wurde die Formulierung leicht verändert.
https://www.rnd.de/politik/aufregung-um-pubertaetsblocker-text-auf-regierungsportal-ist-doch-irre-JWEGMFDR74YHNYDUSABYJHI6YU.html
Den Befürwortern der Pubertätsblocker zufolge sollen Kinder die Ausbildung ihrer Geschlechtsmerkmale hemmen, um ihr biologisches Geschlecht verändern zu können. Kinder sollen zur gesundheitsschädigenden Manipulation am eigenen Körper verführt werden; sie werden regelrecht zur Rebellion gegen ihre möglicherweise protestierenden Eltern motiviert.
Gerade leicht beeinflussbaren Kindern solche Ideen in den Kopf zu setzen, ist hochgradig verantwortungslos und gefährlich für deren weitere physische und psychische Verfassung bis ins Erwachsenenalter hinein.
Das Spritzen und Verabreichen von Pubertätsblockern erfolgt durch Ärzte in Praxen, aber auch in Kliniken, wie die obigen Zitate zeigen. Nach der jetzigen Satzungslage können auch die Hochtaunus-Kliniken gGmbH Pubertätsblocker spritzen oder verabreichen.
Inzwischen empfiehlt selbst die Bundesregierung nicht mehr die Einnahme von Pubertätsblockern https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundesregierung-empfiehlt-nicht-die-einnahme-von-pubertaetsblockern-202506 .
Damit liegt dieser Antrag sogar auf der Linie der Bundesregierung und zielt darauf ab, unsere gewählten Vertreter in den Gremien der Hochtaunus-Kliniken gGmbH aufzufordern, ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass keine Pubertätsblocker zur Verzögerung der Pubertät gespritzt oder verabreicht werden dürfen.
Wir wollen medizinische Experimente an unseren Kindern schlicht und ergreifend ausschließen.