Bad Homburg, 13.11.2023

Liebe Interessenten und Unterstützer der AfD Kreistagsfraktion,

heute war die 18. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses (HFD) und es ging teilweise hoch her. Lassen Sie mich die wichtigsten Tagesordnungspunkte kommentieren.

Zu Beginn berichteten die beiden grossen Sparkassen, an denen der Kreis beteiligt ist, die Taunus Sparkasse und die Nassauische Sparkasse, über das Geschäftsjahr 2022. Das Geschäftsvolumen hat sich moderat gesteigert, das Risikomanagement scheint zu funktionieren, die Kundengelder erscheinen sicher. Ich habe aufgrund eigener Erfahrungen von uns darauf hingewiesen, dass die Taunus Sparkasse bei Festgeldeinlagen zu geringe Renditen bietet. (Vorlagen 2023-0588-KA und 2023-0587-KA)

Dann kam der Hauptpunkt der Sitzung:

Ein Antrag zur Zustimmung zum Aufhebungsvertrag mit dem Investor für das „ehemalige Klinikareal in Bad Homburg“. Nur kurz, worum es geht: Bad Homburg hat bekanntlich eine neue Klinik bekommen. Das Gelände der alten Klinik liegt in attraktiver Innenstadtlage und gehört dem Kreis. Seit 2017/2018 wird zusammen mit der Stadt Bad Homburg an einer neuen Bebauung gearbeitet, in 2019 gab es ein Bieterverfahren, aus dem ein Investor als Gewinner hervorgegangen ist und den Zuschlag bekommen hat. Der Hochtaunuskreis sollte ca. 50 Millionen EUR als Kaufpreis erhalten und hat den Betrag zum Bilanzausgleich in 2023 bereits fest eingeplant. Dann kam es wie wohl jeder ahnt: Im Zuge der Baukrise war das Projekt mit diesem Kaufpreis nicht mehr durchführbar und der Investor hat wohl einen erheblichen Rabatt gefordert, zu dem der Kreis aber nicht bereit war. Clevererweise hat der Investor für sich (und zum Nachteil des Steuerzahlers) eine Ausstiegsoption verhandelt: Wenn das Baurecht nicht bis zum 31.12.2023 von der Stadt Bad Homburg vorliegt, dann läuft der Vertrag zu diesem 31.12.2023 aus und wird im wesentlichen zu Lasten des Hochtaunuskreises rückabgewickelt. Da dieses Baurecht zwischen Investor und Stadt Bad Homburg zu verhandeln war, hatte der Investor die Möglichkeit durch Verhandlungs-Verzögerungen den 31.12.2023 zu erreichen und damit seine vertraglichen Verpflichtungen loszuwerden. Nach Presse-Veröffentlichungen hat sich der Investor auch genauso verhalten.

Der Kreis hätte nun einfach den 31.12.2023 abwarten können. Da der Steuerzahler in dem schlecht verhandelten Vertrag die gesamte „Musik“ zu bezahlen hat, hätte der Kreis einfach nur Kostenrechnungen des Investors prüfen und bezahlen müssen.

Stattdessen haben Investor und Kreis den vorgelegten Aufhebungsvertrag vereinbart. Der Kreis ist mächtig stolz darauf, dass der Investor für nur 3,5 Mio EUR den noch übrigen kleinen Rest an Abrissarbeiten durchführen lässt. Der Kreis behauptet, wenn er selbst den Abriss beauftragen würde, müsste er 8,2 Mio EUR zahlen. Im Ergebnis heisst das, aus Freundlichkeit zum Kreis oder aus was für Gründen auch immer würde der Investor einen Verlust bei den Abrissarbeiten hinnehmen.

Dagegen habe ich mich energisch ausgesprochen: Dieser Investor ist hoch professionell und clever, hat den Kreis bei den Kostenerstattungen incl. pauschalem Schadensersatz schon einmal abgezockt und würde nie im Leben bei den Abrissarbeiten einen Verlust zuliebe des Hochtaunuskreises akzeptieren. Die 8,2 Mio EUR nach der Kreisrechnung sind viel zu hoch, weil aufgrund der kollabierten Bautätigkeit natürlich auch viel weniger abgerissen werden muss.

Das sah die Koalition erwartungsgemäss anders und hat das Heldenwerk des Landrats natürlich genehmigt. Nächsten Montag geht es weiter im Kreistag.

Übrigens: die Refinanzierung des eingeplanten, aber ausgefallenen Kaufpreises von 50 Mio EUR kostet den Steuerzahler ca. 6.000 EUR pro Tag !  (2023-0604-KA)

Die weiteren Tagesordnungspunkte waren:

Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 des Hochtaunuskreises. Das besprechen wir näher im Rahmen des Haushaltes für 2024, der am 20.11.2023 im Kreistag eingebracht wird. (2023-0582-KA-1)

Dann ging es um die Änderung der Abfallsatzung: Durch 13% Inflation und 9,5% Lohnzuwachs steigen die Benutzungsgebühren der „Sammel- und Übergabestellen für Elektroaltgeräte pro Einwohner und Jahr“ auf 2,20 EUR. (2023-0590—KA)

Schliesslich wurde ein redaktioneller Fehler korrigiert bei der Kindertagespflegesatzung. (2023-0594-KA)

Herzliche Grüsse

Frank Bücken